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Rechtliche Bestimmungen

 

 

 

Jamaica



 

 

 

Auswärtiges Amt
Referat 040
D-11013 Berlin

 

www.auswaertiges-amt.de

 

Vermittlung Tel.: (01888) 17-0

während der Geschäftszeiten

Mo-Do: 08 – 16 Uhr
Fr: 08 – 14 Uhr

 

Ansonsten per

Fax: (01888) 17-3402

 

Jamaicanisches Außenministerium:

http://www.mfaft.gov.jm/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einreisebestimmungen

Unverändert gültig seit 11.06.2001

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

 

 

Zollvorschriften für Reisende

Unverändert gültig seit 11.06.2001

Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird bereits im Flugzeug ein Papier ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderem als für den persönlichen Bedarf Mitgebrachten mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind jedenfalls für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Toilettenwasser sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten; die Artikel müssen aber angegeben werden.

 

 

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Unverändert gültig seit 11.06.2001

Jamaika ist kein Drogenparadies. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil lautet meist auf Geldstrafe und/oder Gefängnis und danach Abschiebung).
Daneben sind Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuana- (Ganja) Konsum und –Handel an der Tagesordnung. Hier sind besonders junge Touristen betroffen. Es wurden Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten blauäugigen Touristen gemeinsam Fallen stellten. Vor der Einnahme irgendwelcher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend gewarnt.
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die "Haschisch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 für die Rechtslage in Jamaika keine Relevanz besitzt.