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Rechtliche
Bestimmungen |
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Jamaica Auswärtiges
Amt Vermittlung Tel.: (01888) 17-0 während
der Geschäftszeiten Mo-Do:
08 – 16 Uhr Ansonsten per Fax:
(01888) 17-3402 Jamaicanisches
Außenministerium: |
EinreisebestimmungenUnverändert gültig seit 11.06.2001 Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise
nach Jamaika der deutsche Reisepass. Der deutsche Kinderausweis muss mit
einem Lichtbild versehen sein. Zollvorschriften für Reisende Unverändert gültig seit 11.06.2001 Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird
bereits im Flugzeug ein Papier ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung
von anderem als für den persönlichen Bedarf Mitgebrachten mit Wertangabe verlangt. Besondere strafrechtliche Vorschriften Unverändert gültig seit 11.06.2001 Jamaika ist kein Drogenparadies. Handel und Besitz von Drogen
werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil
lautet meist auf Geldstrafe und/oder Gefängnis und danach Abschiebung). |